Wie erstelle ich ein Impressum für meine Website?
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Impressum!

Du bist gerade dabei, deine eigene Website zu erstellen und fragst dich, was genau das Impressum beinhalten soll? Wer sich Impressen anderer Websites anschaut, wird schnell realisieren: Da steht ganz schön viel drin. Damit du in Sachen Impressum erstellen weiter voran kommst, findest du hier die wichtigsten Informationen und Antworten auf häufige Fragen.
- Was ist ein Impressum und wer braucht eins?
- Welche Auswirkungen kann ein Verstoß der Impressumspflicht haben?
- Was kann ich bei einer Abmahnung meiner Impressumspflicht tun?
- Welche Angaben sind Pflicht in einem Impressum?
- Kann ich ein Impressum nicht einfach mit einem Generator erstellen?
- Wo muss das Impressum hin?
- Braucht meine gewerbliche Website noch andere Rechtstexte?
- Häufige Fragen beim Erstellen eines Impressums
Was ist ein Impressum und wer braucht eins?
Das Impressum ist ein verpflichtender Teil nahezu jeder Website. Es dient zuallererst dazu, dass Kunden erfahren können, wer hinter dem Online-Shop oder dem Unternehmen steht. Anbieter müssen deswegen bestimmte Informationen über ihre Identität auf der Website im Impressum teilen. So wurde es im Telemediengesetz (TMG) festgelegt. Die Informationspflicht betrifft fast alle Betreiber von Seiten im Internet und lässt sich wie eine Art Visitenkarte vorstellen. Mithilfe dieser „Visitenkarte” können Besucher der Website den Inhaber auf seine Seriosität prüfen. Außerdem ermöglichen die Angaben, dass Verbraucher Kontakt zum Anbieter aufnehmen und bei Problemen auch rechtliche Ansprüche gegen die Person erheben können.
Die Impressumspflicht betrifft jede Person, die eine Website mit geschäftlichem Zweck führt. Wenn die Website ausschließlich zu privaten Zwecken eingesetzt wird, benötigt sie kein Impressum. Sobald aber auf einer privaten Website Werbung geschaltet wird und der Inhaber Geld durch die Seite verdient, ist ein Impressum wieder notwendig. Übrigens: Auch ein Social Media Account braucht, sofern er für geschäftliche Zwecke genutzt wird, ein Impressum. Dafür reicht schon Imagepflege oder eine Stellenanzeige aus. Abzugrenzen ist das von einmaligen oder unregelmäßigen gewerblichen Tätigkeiten. Beispielsweise greift bei einer Auktionsplattform, über die man ab und an Gegenstände zum Verkauf anbietet, die Impressumspflicht nicht.
Zum exakten Nachlesen empfehlen wir dir die Seite zur Impressumspflicht vom Bundesministerium für Justiz.
Welche Auswirkungen kann ein Verstoß der Impressumspflicht haben?
Wenn du kein Impressum auf deiner Website führst oder dieses unvollständig ist, kann dies Konsequenzen haben. Andere Mitbewerber können sich bei der Wettbewerbszentrale beschweren. Diese schicken dir dann in der Regel eine Abmahnung zu. Mittlerweile hat sich dieses Prinzip auch zu einem lukrativen Geschäft für Anwälte entwickelt. So gibt es ganze Kanzleien, die sich auf diese Thematik spezialisiert haben und den ganzen Tag Websites auf die Richtigkeit bzw. auf das Vorhandenseins des Impressums prüfen. Im schlimmsten Fall kann dir ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro drohen. Klingt nach Ärger, den man sich definitiv sparen kann, oder?
Doch in den wenigsten Fällen kommt es zu einer solch drastischen Summe. Normalerweise reagieren zurecht abgemahnte Personen damit, ihr Impressum rechtssicher zu ergänzen. Gegen eine Abmahnung kannst du dich auf rechtlichem Wege übrigens wehren. Zudem ist sich die Rechtsprechung zur Impressumspflicht nicht immer einig. Einige Gerichte werten ein fehlendes oder unvollständiges Impressum sofort als Rechtsverstoß, während andere der Auffassung sind, dass manche Verstöße gegen die Impressumspflicht nicht direkt abmahnfähig sind. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, beugt vor und kümmert sich um ein korrektes Impressum.
Was kann ich bei einer Abmahnung meiner Impressumspflicht tun?
Generell ist es eine ratsame Idee, sich bei Rechtsfragen, die man selbst nicht beantworten kann, einen Anwalt zur Seite zu holen. Dieser kann dich genau beraten, welche Optionen du hast, um eine Abmahnung abzuwehren oder welche Schritte sonst noch möglich sind.
Wenn du eine Abmahnung erhalten hast, egal, wie seriös oder eben nicht seriös sie dir erscheint, solltest du immer so schnell wie möglich handeln. Das ist wichtig, damit du die Frist einhalten kannst und nicht noch möglicherweise eine zweite Abmahnung ins Haus flattert. Dennoch: Gib nicht ohne Weiteres die Unterlassungserklärung ab oder zahle blind die Kosten. In drei Schritten kannst du behutsam vorgehen:
- Prüfe die Abmahnung: Es geht darum, dass du dir einen Eindruck vom Schreiben verschaffst. Worum geht es genau? Ist der Absender berechtigt dazu? Sobald dir nur eine Einzelheit Unsicherheit bereitet, ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen.
- Prüfe die Frist: Bis wann bleibt dir Zeit zum Handeln? Das solltest du als nächstes überprüfen. Ist die Zeit zu kurz, kannst du mit dem Abmahner eine Fristverlängerung vereinbaren. Lass dir das unbedingt schriftlich bestätigen!
- Wähle deine Reaktion aus: Es gibt im Prinzip zwei Optionen: Entweder du gehst auf die Forderungen ein oder nicht. Wenn du dich für die letzte Variante entscheidest, solltest du dir aber am besten Beistand vom Experten holen.
Welche Angaben sind Pflicht in einem Impressum?
Es müssen im Impressum Texte stehen, die jeder impressumspflichtige Website-Betreiber beachten sollte. Darüber hinaus gibt es noch gruppenspezifische Angaben. Um nichts falsch zu machen, sollte der Inhalt des Impressums mindestens folgende Einzelheiten enthalten:
- Den Namen: Hier ist der Vor- und Nachname bei natürlichen Personen gemeint. Unternehmen müssen den exakten Unternehmensnamen (also auch die Rechtsform wie etwa GmbH) sowie Name und Vorname des Vertreters angeben.
- Die Anschrift: Dazu kommt die Anschrift inklusive Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Achtung: Ein Postfach reicht da nicht aus! Wer als Selbstständiger von zu Hause aus arbeitet, muss zunächst einmal seine Privatadresse angeben.
- Kontaktmöglichkeiten: Hier musst du angeben, wie man zuständige Personen bzw. das Unternehmen erreichen kann. Dabei ist der elektronische und der nicht elektronische Weg wichtig. Gib also deine E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.
- Identifikationsnummern und Registernummern: Sofern diese vorhanden sind, musst du auch die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer und das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister samt Registernummer offenlegen.
Das waren die Angaben, die jede impressumspflichtige Website enthalten muss. Bei bestimmten Berufsgruppen kommen weitere Einzelheiten hinzu. So müssen zum Beispiel Gastronomiebetriebe oder Versicherungen angeben, welche Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist. Diese soll als Ansprechpartner direkt für Verbraucher ersichtlich sein, falls es zu einem Verstoß gegen die Berufspflicht des Betreibers kommt. Ob du für dein spezielles Gewerbe zusätzliche Angaben ins Impressum einfügen musst, findest du in der Regel schnell über eine kurze Internetrecherche.
Beinhaltet die Website journalistisch-redaktionelle Inhalte, wie zum Beispiel einen Corporate Blog, muss der Verantwortliche für diese Inhalte mit Namen und Anschrift im Impressum eingetragen werden. Online-Anbieter, die direkt Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, also in einem B2C-Verhältnis stehen, müssen seit 2016 auch mit einem Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform hinweisen. Die Plattform wurde entwickelt, damit Verbraucher und Unternehmer Streitigkeiten, die durch einen Online-Kauf entstanden sind, auch außergerichtlich beilegen können. Außerdem muss in dem Zusammenhang ein Unternehmen immer darüber informieren, ob es dazu bereit oder verpflichtet ist, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. In der Regel lautet die Antwort hier „Nein”, aber wer verpflichtet ist, muss die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle mitsamt Kontaktdaten nennen.
Beispiel für ein Impressum für Einzelunternehmen

Kann ich ein Impressum nicht einfach mit einem Generator erstellen?
Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, bei denen du ein Impressum für Websites generieren lassen kannst — viele Impressum Generatoren sind sogar kostenlos. Eigentlich ganz praktisch, dann musst du selber kein Impressum schreiben. Trotzdem decken sie nur den Standard ab. Eine Vollständigkeit, die dein Impressum rechtssicher macht, ist deshalb nicht gegeben. Besonderheiten, die für deine Branche gelten, werden schließlich nicht inkludiert.
Wo muss das Impressum hin?
Häufig ist das Impressum unten auf der Website über einen Link zu erreichen. Das ist auch in Ordnung — es gibt keinen vorgeschriebenen Platz für das Impressum. Wichtig ist nur, dass man es gut sichtbar platziert und es von jeder Seite aus leicht aufzurufen ist. Man muss dem Link bzw. der Seite auch einen klaren Namen geben, am besten eben „Impressum”. Auch „Kontakt” ist zulässig. Hingegen reicht es nicht, wenn der Inhalt des Impressums hinter den AGB versteckt wird.
Lasse dir eine Website von Experten erstellen
Braucht meine gewerbliche Website noch andere Rechtstexte?
Neben der Impressumspflicht sind weitere Rechtstexte für eine gewerbliche Website nötig. Bist du gerade dabei einen Online-Shop einzurichten, beachte unbedingt noch diese Texte:
Datenschutzerklärung: Die Datenschutzerklärung nach DSGVO ist wichtig, damit sich der Verbraucher informieren kann, wie, in welchem Umfang und zu welchem Zweck Daten von ihm erhoben und verwendet werden. Darin sollte enthalten sein:
- allgemeiner Datenschutzhinweis,
- Infos zur Verwendung von Kundendaten (Weitergabe an Dritte, Werbung etc.),
- Infos zu Cookies,
- Analyse- oder Tracking-Tools,
- Nutzung von Social Media Buttons,
- und noch einiges mehr.
Die Datenschutzerklärung muss nicht zwingend Teil des Impressums sein. Du kannst sie an jeder anderen Stelle platzieren. Die Voraussetzung ist nur wieder, dass man den Link zum Datenschutz gut und von jeder Seite aus finden kann.
AGB: Wer einen Online-Shop betreibt (oder Dienstleistungen online anbietet) benötigt auch die Angabe der AGB’s, damit die Website rechtssicher ist. Auf diese muss vor einem Vertragsschluss — also einem Kauf bzw. Bestellvorgang — sichtbar hingewiesen werden. Den Inhalt der ABG musst du vollständig, lesbar (mind. Schriftgröße 8), verständlich und dauerhaft auf deiner Webseite integrieren.
Widerrufsbelehrung: Wer Waren oder Dienstleistungen im Internet bestellt, hat immer die Möglichkeit, einen abgeschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen. Du musst deine Besucher und Kunden also auch über ihre Widerrufsrechte belehren. Diese muss eindeutig und abgehoben von ABG oder Impressum auf der Internetseite zu finden sein. Eine wirksame Widerrufsbelehrung sollte diese Inhalte haben:
- die Anschrift des Anbieters und die korrekte Firmenbezeichnung,
- einen Hinweis auf die vierzehntägige Widerrufsfrist,
- Aufklärung darüber, wann Widerrufsfrist beginnt,
- Hinweis darauf, dass Widerruf ohne Angabe von Gründen erfolgen kann,
- Erklärung dazu, dass der Widerruf in Textform (Email, Brief, Fax) erfolgen muss,
- Info dazu, dass zusätzlich der erworbene Gegenstand rechtzeitig zurückgesendet werden muss,
- ein Widerrufsformular für den Verbraucher.
Dir ist das ganze Thema mit den Rechtstexten eine Nummer zu groß? Keine Sorge, wir haben die Lösung für dich parat: Auf Fiverr findest du zahlreiche Freelancer, die dir gerne korrekte Rechtstexte für deine Website schreiben.
Häufige Fragen beim Erstellen eines Impressums
Brauche ich ein Impressum für meine private Website? Grundsätzlich: nein. Sobald du aber Geld damit verdienst, zum Beispiel, weil du zulässt, dass darauf Werbung geschaltet wirst, bist du impressumspflichtig.
Brauche ich ein Impressum für meine Social Media Seite? Wenn du Social Media privat benutzt, brauchst du kein Impressum. Sobald du aber regelmäßig Werbung in deinen Storys oder Beiträgen machst, benötigst du auch für deinen Social Media Account ein Impressum. Handelt es sich dabei nur um einmalige oder sehr unregelmäßige Werbung, ist es nicht nötig. Allerdings ist das Auslegungssache. Bist du dir unsicher, ist es immer besser vorzusorgen und ein Impressum zu erstellen.
Kann ich auch ein Postfach als meine Adresse angeben? Das ist nicht erlaubt. Als Websitebetreiber musst du eine Adresse angeben, über die ein Verbraucher schnell Kontakt zu dir aufnehmen kann. Dafür braucht es deine E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie eine ladungsfähige Anschrift von dir. Als ladungsfähige Anschrift kann man ein Postfach nicht bezeichnen. Wer dies trotzdem macht, verstößt gegen die Impressumspflicht und dem droht ein Bußgeld bzw. eine Abmahnung.
Ich möchte meine Privatadresse nicht angeben, was kann ich tun? Wenn du deine Privatadresse wegen der Privatsphäre oder aus anderen Gründen nicht angeben möchtest, bleiben dir dennoch zwei Alternativ-Optionen übrig. Die Voraussetzung ist immer: die ladungsfähige Anschrift.
- Anschrift des eigenen Rechtsanwalts oder Firmenanschrift: Wenn du einen Rechtsanwalt hast, der dich regelmäßig zu Fragen deines Unternehmens berät oder vertritt, kannst du statt deiner Privatadresse in Absprache auch die deines Rechtsanwaltes angeben. Wer einen Firmensitz hat, kann selbstverständlich diesen wählen.
- Spezialisierte Dienstleister: Es gibt auch Anbieter, bei denen du gegen eine Nutzungsgebühr einen Adressen-Service buchen kannst. Hier solltest du aber mit besonderer Sorgfalt den passenden Dienstleister aussuchen — nicht alle sind seriös.

