Ich werde die Gesellschaftervereinbarung nach indischem Recht entwerfen und prüfen

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Indien

Ich spreche Englisch, Hindi

Unternehmensrechtsberater

Ich bin ein Jurist mit Spezialisierung auf indisches Gesellschaftsrecht, Vertragsentwurf und Verhandlung, Sekretariats-Compliance, Emission von Wertpapieren, FEMA-Compliance mit über 21 Jahren Erfahru...
Über diesen Service

Die Gründer/Initiatoren schließen meist eine Gesellschaftervereinbarung / Anteilskaufvertrag / Anteilübernahmevereinbarung / Rights Agreement mit den Investoren ab.


Die genannten Vereinbarungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und haben daher verschiedene Anforderungen und Klauseln.


Zentrale Klauseln, die eine SHA enthalten muss:

  • Vorstandszusammensetzung & Governance: Ernennungsrechte, Quorum-Anforderungen und Reserved Matters (Veto-Rechte).
  • Reserved Matter: Um die reservierten oder eingeschränkten Angelegenheiten zu identifizieren
  • Aktienübertragung: Recht auf Erstangebot (ROFR), Recht auf Erstangebot (ROFO), Tag-Along- und Drag-Along-Rechte.
  • Nominee Director: Beobachter im Vorstand oder Nominierung im Vorstand basierend auf % der Anteile.
  • Exit-Mechanismen: IPO-Tracking, Put/Call-Optionen und Auflösung.
  • Vesting-Pläne für Aktien: Rückwirkende Vesting-Klauseln zum Schutz des Eigenkapitals im Laufe der Zeit.
  • Streitbeilegung: Schiedsklausel gemäß dem indischen Schieds- und Schlichtungsgesetz.

Rechtsgebiet:

Corporate

Zielland:

Indien

Dokumenttyp:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Andere

Vereinbarungsart:

Partnerschaftsabkommen

Gründervereinbarung

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